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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

von iSchonert, Lotterbergstr.24-1, 70499 Stuttgart

Tel. 0711 / 2237895 und Fax 0711 / 2237894
eMail: info@pfosten.info

§ 1 Geltung der Bedingungen

Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen des Verkäufers gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.
Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von dem Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Im übrigen gelten diese Allgemeine Geschäftsbedingungen.

§ 2 Angebot, Preis, Auftragserteilung, Vertragsabschluß

Sämtliche Angebote des Verkäufers auf dessen Internetseiten sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung durch den Verkäufer zustande. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde 30 Tage an Bestellungen gebunden.
Der Verkäufer wird nur dann Vertragspartner eines Kaufvertrages, wenn innerhalb des Bestellvorgangsüber das Internet nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß hier keine Angebotsvermittlung zu Drittunternehmern getätigt wird.
Sämtliche Preisangaben sind ohne Steuern und sonstige Preisbestandteile. Liefer- und Versandkosten fallen zusätzlich an und werden im Rahmen des konkreten Angebots gesondert ausgewiesen.
Da auch in das europäische Ausland verkauft wird kommt bei Inlandverkäufen (Deutschland) 16 % gesetzliche Mehrwertsteuer zum Waren und zu den Liefer- und Versankosten hinzu. Ausländische Käufer erhalten Ihre Rechnung ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer bei Firmen im Ausland wird daher benötigt.
Jede Käufer erhält auch eine Rechnung mit allen notwendigen Daten. Momentan kann der Käufer zwischen Zahlung per Lastschrift, Nachnahme, Rechnung bzw.Überweisung, Kreditkarte und bald per Paybox (Zahlen per Handy) bezahlen.
Dem Käufer steht nach § 361 a BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware beim Empfänger bzw. bei wiederkehrenden Lieferungen gleichartiger Waren am Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen am Tag des Vertragsabschlusses. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen und bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die oben angegebene Adresse des Käufers bzw. Rücksendung der Ware an diese Adresse.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden, insbesondere auf Kundenwunsch zusammengebaute Briefkastenanlagensysteme oder Tresore.
Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von€ 40 hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.

§ 3 Lieferzeit, Teillieferung, Gefahrenübergang

Angaben zum Liefertermin sind seitens des Verkäufers unverbindlich und stellen lediglich eine unverbindliche Schätzung dar. Fixgeschäfte werden nicht geschlossen.
Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, daß sich der Verkäufer beim Eintritt einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.
Bei einer Dauer der Leistungsverhinderung im Sinn von Ziffer 3 von mehr als 3 Monaten sind der Verkäufer und der Kunde, bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen als den in Ziffer 3 genannten Gründen nur der Kunde, berechtigt, hinsichtlich der in Verzug befindlichen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für den Rücktritt durch den Kunden ist, daß er dem Verkäufer schriftlich eine angemessene (mindestens drei Wochen lange) Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.
Der Verkäufer ist jederzeit zur Lieferung sowie zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen können vom Verkäufer sofort in Rechnung gestellt werden.
Der Verkäufer wird durch dieÜbergabe an einen Transporteur von seiner Leistungspflicht frei. Der Transport der Ware geschieht dies auf Gefahr und für Rechnung des Kunden. Der Verkäufer bestimmt den Transporteur unter Ausschluß der Haftung für die Wahl der billigsten und schnellsten Versandart.
Die Gefahr geht mitÜbergabe an den Transporteur auf den Kundenüber und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer zusätzliche Leistungen, z.B. Transportkosten oder Anfuhr,übernommen hat.
Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus sonstigen Umständen, die er zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Bereitstellungsanzeige an auf den Kundenüber. In diesem Falle tritt zudem die Fälligkeit des Kaufpreises mit dem Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft ein. Kosten der Lagerhaltung beim Verkäufer oder bei Dritten trägt der Kunde. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes gegen den Kunden bleibt unberührt.
Eine Transportversicherung wird der Verkäufer nur auf besondere schriftliche Anweisung für Rechnung des Kunden abschließen.

§ 4 Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflichten

Der Verkäufer gewährleistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen, daß Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen Sinn sind und–soweit derartige Zusagen gemacht wurden- die schriftlich vereinbarten Spezifikationen und zugesicherten Eigenschaften eingehalten werden.
Die Gewährleistungsrechte des kaufmännischen Kunden setzen voraus, daß dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, daß zuvor aufgetretene Fehler nicht unverzüglich angezeigt worden sind oder der Kunde die Vorschriftenüber Installation, Hardware- und Softwareumgebung und Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat.
Der Verkäufer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Soweit ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel der Lieferung oder Leistung vorliegt, ist der Verkäufer nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Stellt der Kunde dem Verkäufer auf Verlangen die beanstandete Lieferung oder Leistung nicht zur Verfügung oder veräußert oder verwendet er das Produkt, so entfallen alle Gewährleistungsansprüche.
Ist der Verkäufer zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich dieseüber angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die er zu vertreten hat, oder schlägt die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung in sonstiger Weise fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen (Wandlung) oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen.

§ 5 Zahlung, Zahlungsverzug

Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort zahlbar ohne Abzug. Ein Gewährleistungseinbehalt ist ausgeschlossen.
Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die auf der Rechnung angegebenen Bankkonten des Verkäufers geleistet werden.
Wechsel und Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als 30 Tage in Verzug, läßt er Wechsel oder Schecks zu Protest gehen oder wird Antrag auf Eröffnung des INsolvenzverfahrensüber sein Vermögen gestellt, so ist der Verkäufer unbeschadet anderer Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.
Der Verkäufer ist darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 3 %über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch in Höhe von 10 % p.a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines dem Verkäufer entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, daß dem Verkäufer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Gegenüber Ansprüchen des Verkäufers kann der Kunde nur dann die Aufrechnung erklären, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
Zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland ist der Kunde nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers berechtigt.
Der Kunde tritt sämtliche ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Vergütungsansprüche (z.B. aus unerlaubter Handlung, Versicherungsansprüche) bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und diesen unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware abzuholen und zu diesem Zweck den Aufbewahrungs- bzw. den Einsatzort der Vorbehaltsware zu betreten, auch ohne zuvor den Rücktritt zu erklären oder die Rechte aus § 326 BGB auszuüben. Der Kunde verzichtet auf die Rechte, die ihm aus verbotener Eigenmacht zustehen würden und gestattet dem Verkäufer den Zugang zu den Räumen, in denen sich die Vorbehaltsware befindet.

§ 7 Haftung und Haftungsbeschränkungen

Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Verzug oder Unmöglichkeit, der Verletzung von Beratungs- und vertraglichen Nebenpflichten, vorvertragliche Pflichten, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlungen ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die Schadensersatzansprüche resultieren aus der Verletzung einer zugesicherten Eigenschaft.
Soweit der Verkäufer dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall ist der Ersatz für Folgeschäden wie entgangener Gewinn ausgeschlossen.
Alle Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer verjähren 6 Monate nach Lieferung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung.
Wenn und soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

§ 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag zwischen dem Kunden und dem Verkäufer ist der Sitz des Verkäufers.
Für den Fall, daß der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, wird Stuttgart als ausschließlicher Gerichtsstand bestimmt.

§ 9 Anwendbares Recht, Wirksamkeit, Schriftform

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen) wird ausgeschlossen.
Änderungen und Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Vereinbarungen im Kaufvertrag. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden binden den Verkäufer nur nach schriftlicher Bestätigung.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Wir über uns:


Die Firma SECUTRADA ist die "Tochterfirma" der bereits seit 30 Jahren in Stuttgart ansässigen Firma Schonert Sicherheitstechnik GmbH. Genau so lange werden bereits Briefkästen / Briefkastenanlagen von der Schonert GmbH bzw. SECUTRADA geplant, vertrieben und in Baden-Württemberg auch montiert.

Briefkasten / Briefkastenanlagen sind kein Produkt, welches man an jeder Ecke erwerben kann. Im Normalfall erhalten Sie beim Erwerb einer Briefkastenanlage diese immer direkt vom Hersteller geliefert, ganz egal mit welchem Händler Sie den Kaufvertrag abgeschlossen haben. Sie erhalten dann nur Ihre Rechnung von diesem Händler direkt. Beim (Ver-)Kauf von Briefkastenanlagen ist es daher absolut nicht erforderlich, daß Käufer und Verkäufer am selben Ort ansässig sind. Daher möchten wir Ihnen auf diesen Internetseiten das Thema Briefkastenanlage näher bringen, Sie dann bei Bedarf Ihrerseits von unserer Kompetenz und unseren Top-Konditionen überzeugen und Sie dann hoffentlich als einen weiteren guten Kunden gewinnen.

Eine Briefkastenanlage ist ja ein nicht alltägliches Produkt, und die Nutzungsdauer ist sehr lange. Daher sollten Sie bei der Planung alle Eventualitäten mit in Betracht ziehen und nicht am falschen Ende sparen !!!

Wir beraten Sie gerne und machen Ihnen dann, entsprechend Ihrer Vorstellungen, ein od. mehrere attraktive Angebot(e),

 
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