ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
von iSchonert, Lotterbergstr.24-1, 70499 Stuttgart
Tel. 0711 / 2237895 und Fax 0711 / 2237894
eMail: info@pfosten.info
§ 1 Geltung der Bedingungen
Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen des Verkäufers
gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.
Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden erlangen nur Gültigkeit,
wenn sie von dem Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Im
übrigen gelten diese Allgemeine Geschäftsbedingungen.
§ 2 Angebot, Preis, Auftragserteilung, Vertragsabschluß
Sämtliche Angebote des Verkäufers auf dessen Internetseiten
sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung
oder Lieferung durch den Verkäufer zustande. Soweit nicht anders
vereinbart, ist der Kunde 30 Tage an Bestellungen gebunden.
Der Verkäufer wird nur dann Vertragspartner eines Kaufvertrages,
wenn innerhalb des Bestellvorgangsüber das Internet nicht ausdrücklich
darauf hingewiesen wird, daß hier keine Angebotsvermittlung zu Drittunternehmern
getätigt wird.
Sämtliche Preisangaben sind ohne Steuern und sonstige Preisbestandteile.
Liefer- und Versandkosten fallen zusätzlich an und werden im Rahmen
des konkreten Angebots gesondert ausgewiesen.
Da auch in das europäische Ausland verkauft wird kommt bei Inlandverkäufen
(Deutschland) 16 % gesetzliche Mehrwertsteuer zum Waren und zu den Liefer-
und Versankosten hinzu. Ausländische Käufer erhalten Ihre Rechnung
ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer bei Firmen
im Ausland wird daher benötigt.
Jede Käufer erhält auch eine Rechnung mit allen notwendigen
Daten. Momentan kann der Käufer zwischen Zahlung per Lastschrift,
Nachnahme, Rechnung bzw.Überweisung, Kreditkarte und bald per Paybox
(Zahlen per Handy) bezahlen.
Dem Käufer steht nach § 361 a BGB ein Widerrufsrecht zu. Die
Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware beim Empfänger
bzw. bei wiederkehrenden Lieferungen gleichartiger Waren am Tag des Eingangs
der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen am Tag des Vertragsabschlusses.
Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen und bedarf keiner Begründung.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs
an die oben angegebene Adresse des Käufers bzw. Rücksendung
der Ware an diese Adresse.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von
Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden, insbesondere auf
Kundenwunsch zusammengebaute Briefkastenanlagensysteme oder Tresore.
Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von€ 40 hat der Kunde die regelmäßigen
Kosten der Rücksendung zu tragen.
§ 3 Lieferzeit, Teillieferung, Gefahrenübergang
Angaben zum Liefertermin sind seitens des Verkäufers unverbindlich
und stellen lediglich eine unverbindliche Schätzung dar. Fixgeschäfte
werden nicht geschlossen.
Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere
Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, unvorhergesehene Hindernisse
oder sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen,
wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert.
Dies gilt entsprechend für den Fall, daß sich der Verkäufer
beim Eintritt einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.
Bei einer Dauer der Leistungsverhinderung im Sinn von Ziffer 3 von mehr
als 3 Monaten sind der Verkäufer und der Kunde, bei Nichteinhaltung
des Liefertermins aus anderen als den in Ziffer 3 genannten Gründen
nur der Kunde, berechtigt, hinsichtlich der in Verzug befindlichen Lieferung
vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für den Rücktritt
durch den Kunden ist, daß er dem Verkäufer schriftlich eine
angemessene (mindestens drei Wochen lange) Nachfrist mit Ablehnungsandrohung
gesetzt hat.
Der Verkäufer ist jederzeit zur Lieferung sowie zur Vornahme von
Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen können vom Verkäufer
sofort in Rechnung gestellt werden.
Der Verkäufer wird durch dieÜbergabe an einen Transporteur von
seiner Leistungspflicht frei. Der Transport der Ware geschieht dies auf
Gefahr und für Rechnung des Kunden. Der Verkäufer bestimmt den
Transporteur unter Ausschluß der Haftung für die Wahl der billigsten
und schnellsten Versandart.
Die Gefahr geht mitÜbergabe an den Transporteur auf den Kundenüber
und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer
zusätzliche Leistungen, z.B. Transportkosten oder Anfuhr,übernommen
hat.
Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung
aus sonstigen Umständen, die er zu vertreten hat, so geht die Gefahr
vom Tage der Bereitstellungsanzeige an auf den Kundenüber. In diesem
Falle tritt zudem die Fälligkeit des Kaufpreises mit dem Datum der
Mitteilung der Versandbereitschaft ein. Kosten der Lagerhaltung beim Verkäufer
oder bei Dritten trägt der Kunde. Die Geltendmachung eines darüber
hinausgehenden Schadensersatzes gegen den Kunden bleibt unberührt.
Eine Transportversicherung wird der Verkäufer nur auf besondere schriftliche
Anweisung für Rechnung des Kunden abschließen.
§ 4 Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflichten
Der Verkäufer gewährleistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen,
daß Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen
Sinn sind und–soweit derartige Zusagen gemacht wurden- die schriftlich
vereinbarten Spezifikationen und zugesicherten Eigenschaften eingehalten
werden.
Die Gewährleistungsrechte des kaufmännischen Kunden setzen voraus,
daß dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs-
und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der aufgetretene
Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, daß zuvor
aufgetretene Fehler nicht unverzüglich angezeigt worden sind oder
der Kunde die Vorschriftenüber Installation, Hardware- und Softwareumgebung
und Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat.
Der Verkäufer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Soweit ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel der Lieferung oder
Leistung vorliegt, ist der Verkäufer nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung
oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Stellt der Kunde dem Verkäufer
auf Verlangen die beanstandete Lieferung oder Leistung nicht zur Verfügung
oder veräußert oder verwendet er das Produkt, so entfallen
alle Gewährleistungsansprüche.
Ist der Verkäufer zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit
oder nicht in der Lage, verzögert sich dieseüber angemessene
Fristen hinaus aus Gründen, die er zu vertreten hat, oder schlägt
die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung in sonstiger Weise fehl, so ist
der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Vertrag rückgängig
zu machen (Wandlung) oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) zu verlangen.
§ 5 Zahlung, Zahlungsverzug
Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort zahlbar ohne Abzug.
Ein Gewährleistungseinbehalt ist ausgeschlossen.
Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die auf der Rechnung
angegebenen Bankkonten des Verkäufers geleistet werden.
Wechsel und Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger
als 30 Tage in Verzug, läßt er Wechsel oder Schecks zu Protest
gehen oder wird Antrag auf Eröffnung des INsolvenzverfahrensüber
sein Vermögen gestellt, so ist der Verkäufer unbeschadet anderer
Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort
fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten
und sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.
Der Verkäufer ist darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden
Verzugszinsen in Höhe von 3 %über dem jeweiligen Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch in Höhe von 10 % p.a.
zu verlangen. Die Geltendmachung eines dem Verkäufer entstandenen
höheren Schadens bleibt unberührt. Der Kunde ist berechtigt,
den Nachweis zu führen, daß dem Verkäufer kein oder ein
geringerer Schaden entstanden ist.
Gegenüber Ansprüchen des Verkäufers kann der Kunde nur
dann die Aufrechnung erklären, wenn seine Forderung unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an gelieferten Waren
bis zur vollständigen Bezahlung vor.
Zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung,
Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland ist der
Kunde nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers
berechtigt.
Der Kunde tritt sämtliche ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden
Forderungen und Vergütungsansprüche (z.B. aus unerlaubter Handlung,
Versicherungsansprüche) bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes
der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum
des Verkäufers hinzuweisen und diesen unverzüglich schriftlich
zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist die gerichtlichen
und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §
771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist der Verkäufer berechtigt,
die Vorbehaltsware abzuholen und zu diesem Zweck den Aufbewahrungs- bzw.
den Einsatzort der Vorbehaltsware zu betreten, auch ohne zuvor den Rücktritt
zu erklären oder die Rechte aus § 326 BGB auszuüben. Der
Kunde verzichtet auf die Rechte, die ihm aus verbotener Eigenmacht zustehen
würden und gestattet dem Verkäufer den Zugang zu den Räumen,
in denen sich die Vorbehaltsware befindet.
§ 7 Haftung und Haftungsbeschränkungen
Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer sind unabhängig
vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Verzug oder Unmöglichkeit,
der Verletzung von Beratungs- und vertraglichen Nebenpflichten, vorvertragliche
Pflichten, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlungen ausgeschlossen,
es sei denn, der Verkäufer hat vorsätzlich oder grob fahrlässig
gehandelt oder die Schadensersatzansprüche resultieren aus der Verletzung
einer zugesicherten Eigenschaft.
Soweit der Verkäufer dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatzanspruch
auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall ist der Ersatz
für Folgeschäden wie entgangener Gewinn ausgeschlossen.
Alle Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer verjähren
6 Monate nach Lieferung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen
unerlaubter Handlung.
Wenn und soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen ist, gilt
dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
§ 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag
zwischen dem Kunden und dem Verkäufer ist der Sitz des Verkäufers.
Für den Fall, daß der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist,
wird Stuttgart als ausschließlicher Gerichtsstand bestimmt.
§ 9 Anwendbares Recht, Wirksamkeit, Schriftform
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des einheitlichen
internationalen Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen) wird ausgeschlossen.
Änderungen und Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen
Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der
Vereinbarungen im Kaufvertrag. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden
binden den Verkäufer nur nach schriftlicher Bestätigung.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt
dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Wir
über uns:
Die Firma SECUTRADA ist die "Tochterfirma" der bereits
seit 30 Jahren in Stuttgart ansässigen Firma Schonert Sicherheitstechnik
GmbH. Genau so lange werden bereits Briefkästen / Briefkastenanlagen
von der Schonert GmbH bzw. SECUTRADA geplant, vertrieben und in Baden-Württemberg
auch montiert.
Briefkasten / Briefkastenanlagen sind kein Produkt, welches man an jeder
Ecke erwerben kann. Im Normalfall erhalten Sie beim Erwerb einer Briefkastenanlage
diese immer direkt vom Hersteller geliefert, ganz egal mit welchem Händler
Sie den Kaufvertrag abgeschlossen haben. Sie erhalten dann nur Ihre Rechnung
von diesem Händler direkt. Beim (Ver-)Kauf von Briefkastenanlagen
ist es daher absolut nicht erforderlich, daß Käufer und Verkäufer
am selben Ort ansässig sind. Daher möchten wir Ihnen auf diesen
Internetseiten das Thema Briefkastenanlage näher bringen, Sie dann
bei Bedarf Ihrerseits von unserer Kompetenz und unseren Top-Konditionen
überzeugen und Sie dann hoffentlich als einen weiteren guten Kunden
gewinnen.
Eine Briefkastenanlage ist ja ein nicht alltägliches Produkt, und
die Nutzungsdauer ist sehr lange. Daher sollten Sie bei der Planung alle
Eventualitäten mit in Betracht ziehen und nicht am falschen Ende
sparen !!!
Wir beraten Sie gerne und machen Ihnen dann, entsprechend Ihrer Vorstellungen,
ein od. mehrere attraktive Angebot(e),
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